AGB
Als Verwender dieser AGB gilt:
Veranstalter: Kymatik | Richard Ullrich Anschrift: Birkenweg 11, 15848 Beeskow
Tickets
Tickets können nur über unseren Ticketshop unter www.kymatik-sound.de. Es gelten nur die über diesen Ticketshop erworbenen Tickets.
Umtausch, Widerrufsrecht
Der Umtausch oder die Stornierung von Ticketkäufen ist nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.
Teilnahmegebühren/Eintrittspreis Soweit eine Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung erhoben wird, ergibt sie sich aus unseren Preisangaben. Nicht enthalten im Eintrittspreis sind die Kosten für Übernachtungen und die Kosten für die An- und Abreise. Teilnahmegebühren sind sofort fällig und zu zahlen, in jedem Fall aber vor Beginn der Veranstaltung, soweit nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart ist.
Werden einzelne Leistungen durch den/die BesucherIn ohne Verschulden des Veranstalters und außerhalb höherer Gewalt nicht in Anspruch genommen, so werden die vereinbarten Teilnahmegebühren sowie etwa zusätzliche weitere vereinbarte Gebühren und Kosten dennoch fällig.
Allgemeine Bestimmungen
Einlass / Zutrittsberechtigungen
Der Einlass zu unseren Veranstaltungen ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder per Abendkasse erlaubt. Gegebenenfalls müssen Eintrittskarten personalisiert werden. Die Personalisierung ist durch eine vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Website durchzuführen und muss über diese erfolgen. Die Eintrittskarte ist nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, BesucherInnen aus wichtigem Grund den Einlass zu verwehren. In diesem Falle hat der/die BesucherIn nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, es sei denn, die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grund ist in der Person des/der BesucherIn begründet. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter behält sich u.a. vor, Personen den Eintritt zu verweigern, die mit offensichtlich menschenverachtender, rassistischer, homophober Kleidung und Einstellung das Festival betreten wollen. Eine Rückgabe und/oder Erstattung der Eintrittskarte/des Tickets ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz. Der Veranstalter behält sich das Recht vor verbotene oder limitierte Gegenstände und/oder Waren (definiert durch Aushänge vor Ort/die Hausordnung) einzuziehen, zu vernichten oder für die Dauer der Veranstaltung zu verwahren, bevor Zutritt zum Veranstaltungsgelände gewährt werden kann. Den Anweisungen des Personals vor Ort ist Folge zu leisten. Den Aushängen, Zutrittsbestimmungen und Anweisungen vor Ort ist Folge zu leisten.
Haftung
Jede/r BesucherIn haftet für den von ihm verursachten Schaden.
Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen.
Diese Regelung gilt nicht für Sach- und Vermögensschäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit die der Veranstalter vorsätzlich oder leicht fahrlässig herbeigeführt hat.
Für Sach- und Vermögensschäden, die durch Vorsatz oder leichte Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die BesucherIn vertrauen darf.
Die Haftung des Veranstalters, bei Verletzung seiner vertragswesentlichen Pflichten, ist auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des/der BesucherIn zuzurechnen sind. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene Gegenstände sowie für Schäden und Verluste, die dem Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.
Der/die BesucherIn ist sich im Klaren darüber, dass von lauter Musik eine Gefährdung für seine/ihre Gesundheit ausgehen kann. Der/die BesucherIn hat selbst darauf zu achten, dass er/sie sich in einem für ihn zuträglichen Maße Schalleinwirkungen aussetzt. Eine unmittelbare Nähe zu Lautsprecherboxen ist daher zu vermeiden. Entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Ein Gehörschutz (bspw. Earplugs) wird im Veranstaltungsbereich, insbesondere in der Nähe der Bühnen, dringend empfohlen. Der Veranstalter haftet für Hörschäden nur in Fällen, in denen ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
Witterungseinflüsse
Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Der Veranstalter weist darauf hin, dass der/die BesucherIn der Witterung angepasste Kleidung und passendes Schuhwerk mitzubringen hat. Die Veranstaltung findet auf Naturflächen statt, diese sind erfahrungsgemäß uneben. Ohne angemessenes Schuhwerk kann es zu Verletzungen kommen. Der Veranstalter weist weiter darauf hin, dass die Befahrbarkeit der für die Nutzung durch Fahrzeuge vorgesehenen Flächen wetterbedingt erschwert/eingeschränkt sein kann.
Absage/Abbruch/Verlegung der Veranstaltung
Eine Veranstaltung kann abgesagt werden. Informationen dazu werden rechtzeitig auf der Website sowie über alle Kanäle bereitgestellt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt darüber.
Besteht durch besondere Wetterbedingungen, Naturereignisse oder andere Umstände, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, Gefahr für Körper, Leben, Gesundheit, Technik und/oder Material, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung zu unterbrechen, und sofern es zur Gefahrenabwendung erforderlich ist, auch abzubrechen. In diesem Fall bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder Schadensersatz.
Bei Abbruch oder Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie, insbesondere im Falle von Mutationen des Corona-Virus, behördlicher Anordnung, gerichtlicher Entscheidung oder aus sonstigen Gründen, sowie bei Gefährdung von BesucherInnen durch Fehlverhalten Anderer oder der drohenden Eskalation durch zu große Menschenansammlungen, bestehen kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzansprüche, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
Höhere Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegt. Beispielsweise liegt höhere Gewalt vor bei Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Terrorakten, politischen Unruhen und/oder Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen und/oder Kernenergie. Höhere Gewalt liegt auch vor im Falle von Pandemien, Epidemien, Seuchen oder ähnlichen Krankheitsgefahren und/oder im Falle von Naturkatastrophen (Unwetter, Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen etc.) oder hierauf beruhenden Folgewirkungen. Ferner liegt höhere Gewalt insbesondere vor, wenn es zu nicht von dem Veranstalter zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonst öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die der Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen.
Von höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist, als auch wenn ein solches Ereignis nach vernünftiger Einschätzung in Bezug auf den Veranstaltungszeitpunkt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Die Beurteilung, ob ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist bzw. bevorsteht, trifft der Veranstalter nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der BesucherInnen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung räumlich, sowie zeitlich zu verlegen oder bei Abbruch nachzuholen, soweit dies für den/die BesucherIn zumutbar ist. Wird die Veranstaltung verschoben oder im Falle der Absage oder des Abbruchs nachgeholt, behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit.
Sofern die Veranstaltung vor Beginn ohne Ersatztermin vollständig abgesagt wird, aus Gründen, die der Veranstalter zu verantworten hat, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes des Eintrittspreises (ohne Gebühren und/oder Steuern). Persönliche Arrangement, die der Ticketinhabende einschließlich Reise und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.
Etwaige weitergehende gesetzliche Rechte des Veranstalters (wie z.B. aufgrund eines Gesetzes zur Abmilderung von Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht) bleiben in jedem Falle unberührt und gelten fort.
Sicherheit
Der Veranstalter bzw. der von dem Veranstalter eingesetzte Ordnungsdienst ist berechtigt, auf dem gesamten Gelände BesucherInnen bei begründetem Verdacht auf das Mitführen unerlaubter Gegenstände zu untersuchen.
Sperrung / Räumung von Flächen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen oder behördlich begrenzten Zuschauerkapazitäten den Zugang zu Bereichen des Festivalgeländes, wie z.B. Bühnen, wegen u. a. Überfüllung zeitweise zu beschränken oder vollständig zu verweigern. Hieraus ergeben sich keine Rückvergütungs- oder Schadensersatzansprüche, da eine genaue Planbarkeit der Besucherströme nicht möglich ist.
Progammänderungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Bei Verhinderung oder Absage des Auftritts einzelner KünsterInnen bemüht sich der Veranstalter um entsprechenden Ersatz. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben und können auch noch nach Beginn des Festivals aus wichtigem Grund stattfinden. Änderungen während des Festivals werden durch Aushänge und auf allen bekannten öffentlichen Kommunikationswegen bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Festivalbesuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
Zutrittsbeschränkungen
Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche (Veranstaltungsbereich, Camping- und Parkplatz) vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Eintrittspreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.
Hausrecht
Das Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, fliegenden und festen Bauten, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen ist auf dem gesamten Grlände verboten. Die Benutzungs- und Sicherheitshinweise an Geräten und Einrichtungen sind zu beachten. Regelungen zu anderen Gefahrenbereichen wie beispielsweise Spielgeräten, Schaukeln, Wasserflächen usw. sind einzuhalten.
Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.
Das Veranstaltungsgelände wird im Rahmen des Festivals zusätzlich mechanisch bzw. technisch gesichert. Der Versuch, sich auf jegliche Art und Weise unbefugt Zugang zu dem Veranstaltungsgelände zu verschaffen, ist untersagt. Dies gilt auch für die unerlaubte Einfuhr von Gegenstände wie Alkohol, Tabakwaren, Waffen, Drogen etc. Für die dabei eventuell entstehende Verletzung von Gesundheit, Körper und/oder Leben übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Gegen jede Form von Hausfriedensbruch werden rechtliche Schritte eingeleitet.
Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Berlin vereinbart; es gilt deutsches Recht. Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.
2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Verwender und einem Verbraucher (Gemäß § 13 BGB einer „natürlichen Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können“).
3 Vertragsschluss und Speicherung des Vertragstextes
Die Bestimmungen dieser AGB gelten für Bestellungen, welche Verbraucher über die Website. www.kymatik-sound.de/shop des Onlineshops von Kymatik abschließen. Der Vertrag kommt mit dem Verwender (siehe § 1) zustande.
Die Vorstellung und Beschreibung der Waren auf der Internetseiten www.kymatik-sound.de/shop stellen kein Vertragsangebot dar.
Mit der Bestellung einer Ware durch einen Klick auf den Button „kostenpflichtig bestellen“ am Ende des Bestellvorgangs gibt ein Verbraucher ein verbindliches Angebot auf einen Kaufvertragsabschluss ab. Erst mit dem Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail durch den Verwender kommt der Vertragsschluss zustande.
Der Vertragstext wird bei Bestellungen gespeichert. Verbraucher erhalten eine E-Mail mit den Bestelldaten und den geltenden AGB. Nach Vertragsschluss sind die Bestelldaten nicht mehr online einsehbar.
Muster von datenschutz.org
4 Zahlung
Die gesetzliche Umsatzsteuer sowie weitere Preisbestandteile sind in den angegebenen Preisen inbegriffen. Versandkosten sind nicht im angezeigten Preis enthalten und können ggf. zusätzlich anfallen.
Verbrauchern stehen folgende Zahlungsoptionen zur Verfügung:
Paypal
Überweisung
„Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und folglich nicht ausgewiesen.“
5 Lieferung, Lieferungsbeschränkungen
Die Lieferung erfolgt – sofern die Beschreibung eines gewählten Produkts nicht explizit Abweichendes festlegt – innerhalb von 7 - 12 Werktagen.
Diese Frist beginnt im Falle der Zahlung via Überweisung oder Paypal am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrages zu laufen.
6 Gefahrenübergang
Das Risiko einer zufälligen Verschlechterung oder einem zufälligen Verlust der Ware liegt bis zur Übergabe der Ware beim Verwender und geht es mit der Übergabe auf den Verbraucher über.
7 Eigentumsvorbehalt
Bis zum vollständigen Empfang des Kaufpreises behält sich der Verwender das Eigentum an der Ware vor.
8 Gewährleistung
Die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen gelten.
9. Umtausch
Jegliche Waren sind vom Umtausch oder der Rücknahme ausgeschlossen.